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Kassel/Leipzig (ddp-lth). Knapp sechs Jahre nach
einem vom Bundesverwaltungsgericht verhängten Baustopp darf die
Autobahn 44 von Kassel in Richtung Eisenach jetzt doch weitergebaut
werden. Am Mittwoch erklärte das Leipziger Gericht die
überarbeitete Planung des Landes Hessen für rechtmäßig (Az.: 9 A
3.06). Die Naturschutzorganisation BUND hatte beanstandet, dass die
Trasse bei Hessisch Lichtenau nach wie vor durch ein Hochland
führen soll, das nach der europäischen
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt ist. Das Gericht sah
das aber durch das öffentliche Interesse am Autobahnbau
gerechtfertigt.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter stimmten
den Umweltschützern allerdings zu, dass eine «erhebliche
Beeinträchtigung» des Schutzgebiets zu erwarten sei. Noch in der
mündlichen Verhandlung hatten sie darum vom Land eine weitere
Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses verlangt.
Im Mai 2002 hatte das Bundesverwaltungsgericht
einer Klage des BUND gegen denselben 2,2 Kilometer langen Abschnitt
der A 44 stattgegeben und das Land zur Neuplanung verurteilt. Die
Planer hatten aber an der Nordumfahrung der Kleinstadt Hessisch
Lichtenau festgehalten - schon weil der einzige bislang
fertiggestellte Abschnitt der insgesamt 64 Kilometer langen
Strecke, die von Kassel bis zur Autobahn A 4 bei Herleshausen
führen soll, sonst nicht mehr hätte genutzt werden können. Das
Gericht hielt das für rechtens.
Die geplante Autobahn ist das letzte
Verkehrsprojekt «Deutsche Einheit». Ihr seit Jahren umkämpfter Bau
soll den Rekordbetrag von 1,2 Milliarden Euro verschlingen. Die A
44 soll unter anderem die Anwohner der vielbefahrenen Bundesstraße
7 von Kassel in Richtung Osten entlasten. Gegner des Projekts
meinen jedoch, dass dieses Ziel besser und billiger mit
Ortsumgehungen und dem Ausbau der Bundesstraße erreicht werden
könnte.
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