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Bundesverwaltungsgericht erlaubt Weiterbau der A 44

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Kassel/Leipzig (ddp-lth). Knapp sechs Jahre nach einem vom Bundesverwaltungsgericht verhängten Baustopp darf die Autobahn 44 von Kassel in Richtung Eisenach jetzt doch weitergebaut werden. Am Mittwoch erklärte das Leipziger Gericht die überarbeitete Planung des Landes Hessen für rechtmäßig (Az.: 9 A 3.06). Die Naturschutzorganisation BUND hatte beanstandet, dass die Trasse bei Hessisch Lichtenau nach wie vor durch ein Hochland führen soll, das nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt ist. Das Gericht sah das aber durch das öffentliche Interesse am Autobahnbau gerechtfertigt.

Die obersten deutschen Verwaltungsrichter stimmten den Umweltschützern allerdings zu, dass eine «erhebliche Beeinträchtigung» des Schutzgebiets zu erwarten sei. Noch in der mündlichen Verhandlung hatten sie darum vom Land eine weitere Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses verlangt.

Im Mai 2002 hatte das Bundesverwaltungsgericht einer Klage des BUND gegen denselben 2,2 Kilometer langen Abschnitt der A 44 stattgegeben und das Land zur Neuplanung verurteilt. Die Planer hatten aber an der Nordumfahrung der Kleinstadt Hessisch Lichtenau festgehalten - schon weil der einzige bislang fertiggestellte Abschnitt der insgesamt 64 Kilometer langen Strecke, die von Kassel bis zur Autobahn A 4 bei Herleshausen führen soll, sonst nicht mehr hätte genutzt werden können. Das Gericht hielt das für rechtens.

Die geplante Autobahn ist das letzte Verkehrsprojekt «Deutsche Einheit». Ihr seit Jahren umkämpfter Bau soll den Rekordbetrag von 1,2 Milliarden Euro verschlingen. Die A 44 soll unter anderem die Anwohner der vielbefahrenen Bundesstraße 7 von Kassel in Richtung Osten entlasten. Gegner des Projekts meinen jedoch, dass dieses Ziel besser und billiger mit Ortsumgehungen und dem Ausbau der Bundesstraße erreicht werden könnte.

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Aktualisiert am 26.01.2009